Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Pure Court Tennis und Verbrauchern über Tennistraining, Monatsabonnements, Einzelbuchungen, Veranstaltungen, Kurse, Camps, Workshops, Aktionstage und sonstige Angebote von Pure Court Tennis.

 

2. Anbieter

Pure Court Tennis
Pia-Sophie Schult
Weißgerberstraße 12
17489 Greifswald
E-Mail: info@pure-court.de

3. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung von Tennistraining in Form von Einzeltraining oder Gruppentraining für Kinder ab 5 Jahren, Jugendliche und Erwachsene.

Das Training umfasst insbesondere technische, taktische und koordinative Inhalte entsprechend dem Leistungsstand der Teilnehmer.

Eine Trainingseinheit dauert, sofern nicht abweichend vereinbart, 60 Minuten.

Gegenstand des Vertrages kann außerdem die Teilnahme an von Pure Court Tennis angebotenen Veranstaltungen, Kursen, Camps, Workshops, Aktionstagen oder sonstigen Tennisevents sein. Inhalt, Termin, Dauer, Ort, Teilnehmerzahl und Preis ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung auf der Website, im Buchungssystem oder aus der individuellen Vereinbarung.

 

4. Vertragsschluss

Die Darstellung der Angebote auf der Website oder im Buchungssystem stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Buchung.

Die Buchung von Trainingseinheiten, Monatsabonnements, Veranstaltungen, Kursen, Camps, Workshops oder sonstigen Angeboten erfolgt über das Buchungssystem auf der Website, per E-Mail oder durch individuelle Vereinbarung in Textform.

Mit der Buchung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Pure Court Tennis die Buchung bestätigt. Die Bestätigung kann automatisiert über das Buchungssystem oder individuell per E-Mail oder in Textform erfolgen.

Bei Angeboten mit begrenzter Teilnehmerzahl besteht ein Anspruch auf Teilnahme erst nach ausdrücklicher Buchungsbestätigung durch Pure Court Tennis.

 

5. Trainingsort

Das Training findet auf den jeweils bei der Buchung ausgewählten Tennisanlagen statt. Maßgeblich sind die im Buchungssystem oder auf der Website angegebenen Trainingsorte.

6. Preise

Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung oder des Vertragsschlusses auf der Website von Pure Court Tennis veröffentlichten Preise.

Die jeweils aktuellen Preise sind auf der Website einsehbar.

Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

7. Zahlung

Die Zahlung erfolgt entsprechend der bei der Buchung angegebenen Zahlungsart und Fälligkeit. Monatsabonnements werden monatlich im Voraus auf Basis einer Rechnung abgerechnet. Einzelbuchungen und Veranstaltungen sind, sofern nicht abweichend vereinbart, nach Rechnungsstellung oder unmittelbar im Rahmen der Buchung zu bezahlen.

 

8. Platzmiete und Zusatzkosten

Die Platzmiete ist nicht im Trainingspreis enthalten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Die Platzmiete ist vom Teilnehmer direkt an den Betreiber der jeweiligen Sportanlage zu zahlen. Maßgeblich sind die Preise der jeweiligen Sportstätte.

Zusätzliche Kosten, insbesondere für Turniere, Ausrüstung oder sonstige Nebenleistungen, sind nicht Bestandteil des Vertrages.

9. Terminvereinbarung und Verbindlichkeit

Vereinbarte Trainingstermine sind verbindlich.

Dies gilt sowohl für Einzelbuchungen als auch für gebuchte Termine im Rahmen eines Monatsabonnements.

10. Absagen durch Teilnehmer

Absagen durch den Teilnehmer müssen spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Trainingsbeginn erfolgen.

Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die volle Trainingseinheit berechnet beziehungsweise die Einheit im Monatsabo als durchgeführt behandelt. Eine Erstattung oder Nachholung erfolgt in diesem Fall nicht.

11. Ausfall durch Trainer, Feiertage und Wetter

Kann das Training aus Gründen, die Pure Court Tennis zu vertreten hat, insbesondere wegen Krankheit des Trainers, nicht stattfinden, erfolgt eine Gutschrift.

Feiertage werden wie ein Ausfall behandelt. Fällt ein Training aufgrund eines Feiertags aus, erfolgt ebenfalls eine Gutschrift.

Bei wetterbedingtem Ausfall, insbesondere bei starkem Regen, Gewitter oder Unbespielbarkeit des Platzes, erfolgt eine Gutschrift. Bei leichtem Regen kann das Training stattfinden.

Ein Anspruch auf Ersatztermine besteht nicht.

12. Hallenalternative

Soweit bei schlechtem Wetter eine Hallenalternative angeboten wird und hierdurch zusätzliche Kosten entstehen, erfolgt dies nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Teilnehmer.

Ohne entsprechende Abstimmung besteht keine Verpflichtung zur Nutzung einer Hallenalternative.

13. Ferienregelung

Das Training findet grundsätzlich nicht in den Schulferien statt. Individuelle Trainingseinheiten sind in diesem Zeitraum nur nach gesonderter Vereinbarung oder über das bereitgestellte Online-Buchungssystem möglich.

Beim Monatsabo gilt: Die monatlichen Preise sind als Pauschale für einen festen Trainingsplatz kalkuliert. Unterschiede zwischen Monaten mit vier oder fünf Wochen gleichen sich im Verlauf des Jahres aus. Eine gesonderte Anpassung des Monatsbeitrags erfolgt deshalb nicht.

14. Monatsabonnement

Das Monatsabo dient der kontinuierlichen Trainingsplanung und sichert einen festen Trainingsplatz.

Das Monatsabo wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

Es besteht keine Mindestlaufzeit.

Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus zu den jeweils auf der Website veröffentlichten Preisen.

15. Kündigung

Das Monatsabo kann von beiden Parteien mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

Die Kündigung kann per E-Mail oder schriftlich erfolgen.

16. Krankheit und Pause

Kann ein Teilnehmer aufgrund längerer Krankheit nicht am Training teilnehmen, kann nach Vorlage eines geeigneten Nachweises, insbesondere eines ärztlichen Attests, eine Pause vereinbart werden.

Der feste Platz im Monatsabo bleibt während der vereinbarten Pause erhalten.

Unabhängig davon kann der Teilnehmer das Monatsabo nach Maßgabe von § 15 kündigen.

17. Probetraining

Ein Probetraining kann ausschließlich für Neukunden angeboten werden.

Das Probetraining ist auf ein einmaliges Angebot pro Person beschränkt und erfolgt zu den auf der Website veröffentlichten Konditionen.

18. Minderjährige

Bei minderjährigen Teilnehmern erfolgt die Anmeldung ausschließlich durch die Erziehungsberechtigten.

Die Erziehungsberechtigten sind Vertragspartner und verantwortlich für Zahlung, Kommunikation, Erklärungen sowie die Abholung des minderjährigen Teilnehmers nach Trainingsende.

19. Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht des Trainers beginnt mit dem vereinbarten Trainingsbeginn und endet mit dem vereinbarten Trainingsende.

Eine Aufsicht außerhalb der Trainingszeit wird nicht geschuldet.

20. Gesundheitszustand

Der Teilnehmer beziehungsweise bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten versichert, dass der Teilnahme am Training keine gesundheitlichen Gründe entgegenstehen.

Bekannte gesundheitliche Einschränkungen, Verletzungen oder sonstige relevante Umstände sind vor Trainingsbeginn mitzuteilen.

21. Haftung

Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Verantwortung.

Pure Court Tennis haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Pure Court Tennis nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Für mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen, außer in Fällen gesetzlich zwingender Haftung.

22. Teilnahme an Veranstaltungen

Für Veranstaltungen, Kurse, Camps, Workshops, Aktionstage oder sonstige Tennisevents gelten vorrangig die Angaben in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung.

Die Teilnahmegebühr ist, sofern nicht abweichend angegeben, nach Rechnungsstellung oder unmittelbar im Rahmen der Buchung fällig.

Eine kostenfreie Stornierung durch den Teilnehmer ist nur möglich, wenn dies in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung ausdrücklich vorgesehen ist.

Bei Veranstaltungen mit festem Termin oder festem Zeitraum besteht grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht, da es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt, für die ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist.

Erfolgt eine Stornierung durch den Teilnehmer aus persönlichen Gründen, insbesondere wegen Krankheit, Verhinderung oder Nichtteilnahme, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Pure Court Tennis kann aus Kulanz eine Umbuchung auf einen Ersatztermin oder die Benennung einer Ersatzperson zulassen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

Wird eine Veranstaltung durch Pure Court Tennis abgesagt, wird die bereits gezahlte Teilnahmegebühr erstattet.

23. Widerrufsrecht

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die Widerrufsfrist beginnt mit Vertragsschluss, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Teilnehmer Pure Court Tennis mittels einer eindeutigen Erklärung über seinen Entschluss informieren, den Vertrag zu widerrufen. Dies kann formlos per E-Mail an info@pure-court.de erfolgen.

Kein Widerrufsrecht besteht bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Dies betrifft insbesondere Veranstaltungen, Camps, Workshops, Kurse, Aktionstage oder sonstige Tennisevents mit festgelegtem Termin oder festgelegtem Zeitraum.

24. Beginn der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist

Soll das Training auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, erklärt der Teilnehmer ausdrücklich sein Verlangen, dass Pure Court Tennis vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt.

Der Teilnehmer bestätigt zugleich seine Kenntnis davon, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung durch Pure Court Tennis sein Widerrufsrecht verliert. Bei teilweiser Leistungserbringung kann Pure Court Tennis im Falle eines Widerrufs Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen verlangen.

 

25. Zahlungsverzug

Kommt der Teilnehmer in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Nach fruchtlosem Ablauf einer gesetzten Zahlungsfrist oder Mahnung kann Pure Court Tennis weitere Leistungen bis zur Klärung offener Forderungen zurückstellen.

26. Foto- und Videoaufnahmen​

Foto- und Videoaufnahmen sind nicht Bestandteil dieser AGB. Eine etwaige Einwilligung hierzu wird gesondert eingeholt.

27. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.